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   OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06   

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https://dejure.org/2009,11625
OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06 (https://dejure.org/2009,11625)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.01.2009 - 4 D 2/06 (https://dejure.org/2009,11625)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 4 D 2/06 (https://dejure.org/2009,11625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2, § 47 Abs. 2 S. 1; GVG § 17a; BNotO § 111 Abs. 1, § 111 Abs. 3, § 113, § 113a; BRRG § 126

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche von Notaren in den neuen Ländern; Zulässigkeit eines Normkontrollantrages bei fehlender Gerichtsbarkeit des Oberverwaltungsgerichts i.S.v. § 47 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ; GVG § 17a; ; BNotO § 111 Abs. 1; ; BNotO § 111 Abs. 3; ; BNotO § 113; ; BNotO § 113a; ; BRRG § 126

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Senat; Urteil; Notar; Notarversorgung; Ländernotarkasse; Normenkontrolle; Antragsfrist; Antragsbefugnis; Verwaltungsrechtsweg; Versicherungsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Auf die Verfassungsbeschwerden mehrere Notare erklärte das Bundesverfassungsgericht § 39 VONot und § 113 BNotO a. F. mit Beschluss vom 13.7.2004 (BVerfGE 111, 191) für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar (Satz 1 der Entscheidungsformel).

    Das in Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 111, 191) ergangene "Heilungsgesetz" vom 15.7.2006 entspreche auch im Übrigen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Dies gilt auch deshalb, weil die Versorgungssatzung 2004 auf der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 13.7.2004, BVerfGE 111, 191) bereits im Jahr 2004 als verfassungswidrig erkannten Satzungsermächtigung des § 113a BNotO a. F. beruhte und schon deshalb keinen besonderen "Bestandsschutz" genießen kann, wie er - nach Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 13/3993, S. 10) - durch die Antragsfrist für Normenkontrollanträge gewährleistet werden soll.

    Die als "Anlage I zu Art. 16 der Satzung der Ländernotarkasse" von 2007 erlassene Versorgungssatzung 2007 beruht auf einer hinreichenden Satzungsermächtigung (zu den Anforderungen: BVerfG, Beschl. v. 13.4.2004, BVerfGE 111, 191, 218 f.).

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Willensbildung innerhalb von Notarkassen und deren Organisation sind durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.6.2004 (BVerfGE 111, 191, 217 ff.) geklärt.

    Dies gilt auch für den vom Antragsteller zu 1. genannten Zeitraum zwischen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.7.2004 (BVerfGE 111, 191) und dem Inkrafttreten des neu erlassenen § 113 BNotO.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Soweit darin - namentlich für die bereits abgeschlossenen Kalenderjahre 2004, 2005 und 2006 - eine echte Rückwirkung zu sehen ist, die nach dem rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz nur ausnahmsweise zulässig ist und einer besonderen Rechtfertigung (siehe BVerfG, Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200, 257; Jarass, in: Pieroth/Jarass, GG, 9. Aufl., Art. 20 Rn. 67 ff. m. w. N.) bedarf, begegnet dies keinen durchgreifenden Bedenken.

    Für den vorhergehenden Zeitraum zwischen dem 1.1.2004 und der Bekanntmachung vom 30.6.2004 kommt einem Vertrauen der Normunterworfenen in den unveränderten Fortbestand des bisherigen Ruhegehaltssatzes kein entscheidendes Gewicht zu, weil sich die für diesen Zeitraum zu veranschlagende Verringerung des Ruhegehalts eines Notars auf einen Betrag von jährlich 9, 11 EUR beschränkt (zum sog. Bagatellvorbehalt siehe BVerfG, Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200, 258 f.; Beschl. v. 15.10.1996, BVerGE 95, 64, 86 f.).

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Die Notarversorgung der Antragsgegnerin unterscheidet sich mit ihrer gesetzlichen Ausgestaltung sowohl von anderen berufsständischen Versorgungswerken (etwa der Rechtsanwälte) als auch von rechtlich selbstständigen Versorgungswerken der Notarkammern in anderen Ländern (siehe bereits BGH, Urt. v. 25.4.1994, DtZ 1995, 51, 55 = BGHZ 126, 16) Anders als diese ist sie nicht durch das sog. Versicherungsprinzip geprägt, für das die Äquivalenz von Beitrag und Leistung, also die Abhängigkeit des Leistungsumfangs von der Höhe der erbrachten Abgaben, kennzeichnend sind.

    Diese Besonderheiten gegenüber anderen freien Berufe sowie das öffentliche Interesse an einem gleichmäßigen Angebot vorsorgender Rechtspflege auch in strukturschwachen Gebieten (siehe BGH, Beschl. v. 25.4.1994, DtZ 1995, 51, 56) rechtfertigen die gesetzliche Anknüpfung an die ruhegehaltsfähige Dienstzeit statt an die Höhe der Notarabgaben.

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05

    Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Dies schloss die Errichtung einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats jedoch nicht aus, zumal mit der Antragsgegnerin eine Anstalt mit selbstverwaltungsgeprägter Organisationsstruktur und streng berufsbezogenem Aufgabenbereich errichtet wurde (so ausdrücklich bereits der Notarsenat des BGH, Beschl. v. 11.7.2005 - NotZ 13/05 -, juris Rn. 16; darauf verweisend BGH, Beschl. v. 14.8.2008 -, S. 4 des Umdrucks).

    Aus Art. 83 Abs. 1 SächsVerf, der die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsorganisation des Freistaats Sachsen regelt, lässt sich eine Verfassungswidrigkeit von § 113 BNotO schon deshalb nicht ableiten (so bereits BGH, Beschl. v. 11.7.2005, a. a. O., Rn. 7 und SächsVerfGH, Beschl. v. 16.6.2005 - Vf. 20-IV-05 (HS), Vf. 21-IV-05 (eA) -, S. 5 des Abdrucks; Beschl. v. 29.9.2005 - Vf. 64-IV-05 (HS), Vf. 65-IV-05 (eA) -, S. 6 des Abdrucks, jeweils aufrufbar über www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de -Entscheidungen).

  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 9 N 03.389

    Normenkontrolle; Postulationsfähigkeit; Statthaftigkeit; untergesetzliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Aus dem von den Beteiligten herangezogenen Normenkontrollurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.5.2006 (9 N 03.389 -, juris ), durch das der Normenkontrollantrag eines bayerischen Notars gegen die Abgabensatzung der Notarkasse München als unzulässig abgelehnt wurde, lässt sich für das Vorliegen der "Gerichtsbarkeit" des Oberverwaltungsgerichts für Abgabensatzungen der Antragsgegnerin nichts Entscheidendes herleiten.

    Die Ländernotarkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen (§ 113 Abs. 2 Satz 1 BNotO n. F.), deren Satzungen unabhängig davon dem Landesrecht zuzurechnen sind, dass die Satzungsermächtigung ihre Grundlage in einem Bundesgesetz hat (siehe BayVGH, NK-Urt. v. 10.5.2006 a. a. O. juris Rn. 48).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Jedenfalls lägen die vom Bundesverfassungsgericht genannten Voraussetzungen für die Errichtung von Landesbehörden durch Bundesgesetz (BVerfGE 22, 180, 209) nicht vor.

    Dies gilt auch für das vom Antragsteller zu 1. zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.1967 (BVerfGE 22, 180).

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    "Bekanntmachung" i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 82).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.1.2004, BVerwGE 120, 82; ähnlich Ziekow, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 47 Rn. 289) geht der Senat davon aus, dass als Bekanntmachung i. S. der vorgenannten Regelung der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens zu verstehen ist, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat.

  • OVG Sachsen, 20.08.2008 - 5 D 24/06

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Änderungssatzung; Unterlassen des Normgebers;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Zur Antragsfrist bei der Bekanntmachung einer Neuregelung (Abgrenzung zu SächsOVG, Nk-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, Juris).

    Die von der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des 5. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NK-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, juris mit Hinweis auf verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und BayVGH, NK-Urt. v. 2.10.2001, BayVBl. 2002, 531), nach der die Antragsfrist für Normenkontrollanträge grundsätzlich mit der Bekanntmachung einer Norm in ihrer ersten Fassung beginne, wobei Änderungen oder Neuregelungen die Frist nur dann erneut in Lauf setzten, wenn sie mit einer neuen oder zusätzlichen Beschwer verbunden seien, steht der Fristwahrung in dem hier zur Entscheidung gestellten Fall nicht entgegen.

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Da die Versorgungssatzung 2004 auf einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannten Ermächtigungsgrundlage erlassen wurde, kann der Antragsgegnerin auch nicht etwa unterstellt werden, dass sie im Falle einer Unwirksamkeit der Versorgungssatzung 2007 an der Vorgängerregelung hätte festhalten wollen, wie es etwa für städtebauliche Satzungen angenommen wird (siehe etwa BVerwG, Urt. v. 10.8.1990, BVerwGE 85, 289).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06
    Der Schutz des Vertrauens in den Bestand des alten Rechts endet stets mit der Verkündung des neuen Rechts (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1996, BVerfGE 95, 64, 87).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

  • OVG Sachsen, 22.01.1998 - 1 S 770/97

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Veröffentlichung; Statthaftigkeit;

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 10/06

    Zuständigkeit der Notarsenate für Einwendungen von Notaren gegen die

  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 55/07

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Notars im Rahmen der

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
  • VGH Bayern, 02.10.2001 - 23 N 01.723
  • VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03

    Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München

  • VerfGH Bayern, 04.07.2001 - 2-VII-00

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09

    Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist;

    - Sächsisches OVG - 19.01.2009 - AZ: OVG 4 D 2/06.
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession,

    Auch wenn ein Normenkontrollantrag erhoben wird, der außerhalb der Gerichtsbarkeit des Oberverwaltungsgerichts liegt, weil sich aus der Anwendung der im Normenkontrollverfahren angegriffenen Rechtsvorschrift keine Rechtsstreitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist der Antrag wegen der Besonderheiten des Normenkontrollverfahrens nicht zu verweisen, sondern wegen Anrufung des unzuständigen Gerichts als unzulässig abzulehnen (SächsOVG, Urt. v. 19. Januar 2009, SächsVBl. 2010, 92, 95).
  • OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 A 289/09

    Beitragsplicht eines nebenberuflich als Rechtsanwalt Tätigen zu Beiträgen des

    Da das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungsgesetz vor der am 1.9.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform erlassen wurde, ist die vom Kläger bezweifelte Gesetzgebungskompetenz des Freistaats Sachsen nach Maßgabe des Grundgesetzes alter Fassung zu beurteilen (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 19.1.2009, SächsVBl. 2010, 92, 97 für die Notarversorgung).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 KN 644/19

    Antragsfrist; Beschwer, neue; Fachhochschulprofessor; Lehrdeputat;

    Eine mit dieser Wirkung vorgenommene Neuregelung setzt die Antragsfrist erneut in Gang, weil in dieser Konstellation die unwirksame Vorgängerregelung keinen besonderen "Bestandsschutz" genießen kann, wie er - nach Vorstellung des Normgebers (vgl. BT-Drs. 13/3993, S. 10) - durch die Antragsfrist für Normenkontrollanträge gewährleistet werden soll (SächsOVG, Urt. v. 19.1.2009 - 4 D 2/06 -, SächsVBl. 2010, 92, juris Rn. 52).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2019 - 2 KN 1/18

    (Keine) Normenkontrolle für privatrechtlichen Entgelttarif eines Kreises;

    Die Verweisung des Rechtsstreits an Gerichte anderer Rechtswege gemäß § 173 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG ist grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2000 - 4 D 35/98.NE -, juris, Rn. 43; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Januar 2009 - 4 D 2/06 -, juris, Rn. 44; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - 11 C 11303/00 -, juris, Rn. 13 i.E. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 502/11 -, juris, Rn. 11; a.A. Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 47 Rn. 61, zitiert nach beck-online).
  • VG München, 17.05.2010 - M 3 K 07.166

    Normergänzungsklage; Versorgungssatzung der Notarkasse; Prozessführungsbefugnis

    Diese Besonderheiten gegenüber anderen freien Berufen sowie das öffentliche Interesse an einem gleichmäßigen Angebot vorsorgender Rechtspflege auch in strukturschwachen Gebieten (siehe BGH, Beschl. v. 25.4.1994, DVZ 1995, 51, 56) rechtfertigen die gesetzliche Anknüpfung an die ruhegehaltsfähige Dienstzeit statt an die Höhe der Notarabgaben (sächs. OVG v. 19.1.2009, Az.: 4 D 2/06).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2015 - 2 A 7.15

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Bekanntmachung; Amtsblatt; Auslegung des

    Die Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 64 VwGO greift nicht ein, da eine notwendige Streitgenossenschaft nicht vorliegt (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 4 D 2/06, juris Rn. 54 f.).
  • VG Leipzig, 08.10.2015 - 5 K 1046/13
    Diese Regelung wird unzweifelhaft von der Aufgabenzuweisung in § 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO umfasst, welche auch selbst verfassungsmäßig ist (SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 19.1.2009 - Az.: 4 D 2/06 -, ; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 CN 2.09 -, ; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.07.2011 - 1 BvR 978/11 - nicht zur Entscheidung angenommen).
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